Der
Vorsitzende der Schulpflegschaft für das laufende Schuljahr 2011/12 ist
Herr Bodo Dittmar:
Ich grüße Sie,
schön, dass Sie sich bis auf die Seite der Elternvertretung durchgeklickt haben.
Vielleicht finden sie die Informationen, die Sie gesucht haben.
Wenn nicht, dann nehmen Sie mit mir Kontakt auf.
Vorab etwas grundsätzliches:
Die Elternvertretung des GAT ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler teilhat.
Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:
• die Interessen der Elternschaft zu wahren,
• Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.
• an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.
Die Schulleitung unterrichtet die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilt alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten wird und muss die Elternvertretung gehört werden.
Die Mitwirkung erstreckt sich auch auf Detailfragen der schulischen Erziehung und z.B. die Auswahl von Lehrmitteln oder einem geeignetem Anbieter für Schulessen, über die Bestimmungen der Hausordnung oder Teile der Finanzen. Die Elternvertretung kann sich darüber hinaus auch selbst Aufgaben setzen und ist auch Ansprechpartner in Fragen zu Schulbussen oder wirkt auf Wunsch auch bei der Konfliktlösung zwischen einzelnen Eltern und der Schule mit. Die konkreten Aufgaben orientieren sich dabei an den spezifischen Belangen am GAT.
Nach Artikel 10 (2) der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wirken die Erziehungsberechtigten durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mit; das Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Elternmitwirkung konkret: In der einzelnen Schule besteht auf der Ebene der Klassen die Klassenpflegschaft (§ 73 SchulG). Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden die Schulpflegschaft (§ 72 SchulG). Im obersten Mitwirkungsgremium der Schule, der Schulkonferenz (§ 65 SchulG) wirken die Eltern durch gewählte Vertreter mit. Die Schule ist verpflichtet, die Mitwirkungsgremien durch Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen und Hilfsmittel zu unterstützen.
Überschulische Mitwirkung ist im Rahmen einer Stadtschulpflegschaft möglich (§ 72 Abs. 4 SchulG). Diese existiert im Mechernich jedoch nicht. Es gibt aber lose Kontakte, die bei schulübergreifenden Problemen in eine konkrete Zusammenarbeit mündet. Im letzten Schuljahr geschah diese in Zusammenhang mit der Einführung eines Schulbustickets.
Die in dem Zusammenhang versendeten Elternbriefe können Sie hier einsehen sowie die Wahlunterlagen für die Eltern.
Elternbrief vom Juli 2011 mit Informationen zum Starter- und Schülerticket
Elternbrief vom November 2011 mit Informationen zum Starter- und Schülerticket sowie die Wahlunterlagen
Elternvertreter der Schulkonferenz sind:
Frau Kohlgraf, Herr Dittmar, Frau Bonin, Frau Röhricht, Frau Dr. Weber, Herr Hermes
(Frau Narres, Frau Barion, Herr Voigt, Frau L Rosa, Frau Hilchenbach, Herr Aehlich)
Eine
Übersicht über die Elternvertreter (bzw. stellvertretende Elternvertreter)
der einzelnen Klassen/Jahrgangsstufen 5-12 liegt im Sekretariat und kann bei Bedarf bei Frau Schulz telefonisch angefragt werden.
Stand: Jan. 2012